11.12.06, 12:07:35
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Ex-Bundesbank-Präsident klagt auf höhere Pension
Der ehemalige Bundesbank-Präsident Ernst Welteke sorgt wieder für Schlagzeilen. Zweieinhalb Jahre ist es her, dass der oberste Notenbanker Deutschlands nach der "Adlon-Affäre" um Gratisübernachtungen in dem Berliner Luxushotel zurücktreten musste. Seitdem kämpft der 64-Jährige um eine Erhöhung seiner Pension, die sich dem Vernehmen nach auf 8000 Euro monatlich beläuft. Welteke fordert laut Medienberichten bis zu 24.000 Euro, also das Dreifache. Nun zieht der Ex-Bundesbankpräsident vor Gericht und verklagt seinen ehemaligen Arbeitgeber und das Land Hessen (Az: 9 E 3401/05 und 9 E 159/06). Der Prozess beginnt heute vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht.
8000 Euro sind zu wenig
Einst galt Welteke als der höchstbezahlte Beamte Deutschlands, der mit angeblich 300.000 Euro Jahresgehalt noch mehr als der Bundeskanzler verdiente. Die genaue Summe gab die Bundesbank nie bekannt. Der "Bild-Zeitung" hatte der Top-Banker nach seinem erzwungenen Rücktritt zu seinen künftigen Bezügen im Juli 2004 gesagt: "Ich weiß, dass sich 8000 Euro für einen normalen Rentner toll anhört." Der Betrag sei aber erstens brutto und zweitens habe er seine erste Frau großzügig abgesichert und unterstütze seine Söhne im Studium. "Wenn ich dann noch Miete und die üblichen Versicherungen bezahlt habe, ist das Geld fast weg", zitierte die Zeitung Welteke.
Von 1974 bis 1995 im Landtag
In dem Prozess steht eine Vorschrift des hessischen Abgeordnetengesetzes im Mittelpunkt. Denn der im nordhessischen Korbach geborene Welteke gehörte dem Landtag 21 Jahre lang von 1974 bis 1995 an und war in der rot-grünen Regierung von Hans Eichel (SPD) Wirtschafts- und Finanzminister. "Es geht um die Frage, ob Welteke Ruhegehaltsansprüche aus seiner Tätigkeit als hessischer Abgeordneter hat und ob man diese zu dem Ruhegehalt aus seiner Zeit als Bundesbankpräsident addieren kann", sagt ein Sprecher des Verwaltungsgerichts.
Keine Leistungen weil ausreichend abgesichert
Laut Gesetz erhalten Volksvertreter keine Versorgungsleistungen mehr, wenn sie anderweitig ausreichend abgesichert sind. Weltekes Argument im Prozess gegen den Landtagspräsidenten lautet, dass dieser die einschlägige Vorschrift im hessischen Abgeordnetengesetz angeblich zu eng auslegt.
Pension nur auf Basis der Arbeitsjahre berechnet
"Laufende Verfahren kommentieren wir nicht", teilte die Hessische Staatskanzlei in Wiesbaden auf Anfrage mit. Auch Welteke selbst sowie die Bundesbank wollten sich vor Prozessbeginn nicht äußern. Der Bundesbank wirft der Bankmanager vor, dass sie seine Pension nur auf Basis seiner fünf Arbeitsjahre berechne und nicht seine Zeit als Politiker mit einbeziehe, die für sein späteres Amt förderlich gewesen sei.
gefunden bei T-Online Nachrichten
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