22.02.16, 09:28:25
wilde61waltraud
Seite 2571,
Bundeshaushaltsgesetz 2016
Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/Bundeshaushalt_2016/2016_01_01_HH2016_download.pdf?__blob=publicationFile&v=4
________________________________________________________________________________
685 01 - 235 Zuweisung an die Conterganstiftung für behinderte Menschen
Verpflichtungsermächtigung .......................................................... 3 000 T €
(300 Mio.)
davon fällig:
im Haushaltsjahr
2017 bis zu .........................................................1 500 T €
(150 Mio.)
im Haushaltsjahr
2018 bis zu ........................................................ 1 500 T €
(150 Mio.)
im Haushaltsjahr
2019 bis zu ........................................................... 500 T €
( 50 Mio.)
_______________________________________________________________________________
Bereits 5 Mio. € in 2017 und in 2018 weniger im Haushalt der Stiftung anzusetzen, ist ebenso bemerkenswert wie die 50 Mio. € in 2019.
- In 2014, 2015 und 2016 waren es noch jeweils
155 Mio. €.
Wenn die in 2017 und 2018 eingesparten Beträge (bei anhaltend restriktiver Handhabung der Spezifischen Bedarfe, etc.) dann in 2019
zu den 50 Mio. € wieder hinzu kommen, dürfte dies vornehmlich dem Blick auf die 55-Jahre-Regelung
(Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes bei Kapitalisierungen -
der Höhepunkt wird in diesem Jahr überschritten, da die meisten von uns dann 55 und älter sind), und der Anzahl
der verstorbenen Mitgeschädigten, geschuldet sein. -
Es scheint kalt vom zuständigen Referat im BMFSFJ bis hin zu nachgeordneten Ebenen der Stiftung geworden zu sein.
22.02.16, 10:57:22
wilde61waltraud
Seite 2571,
Bundeshaushaltsgesetz 2016
Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/Bundeshaushalt_2016/2016_01_01_HH2016_download.pdf?__blob=publicationFile&v=4
________________________________________________________________________________
685 01 - 235 Zuweisung an die Conterganstiftung für behinderte Menschen
Verpflichtungsermächtigung .......................................................... 3 000 T €
(300 Mio.)
davon fällig:
im Haushaltsjahr
2017 bis zu .........................................................1 500 T €
(150 Mio.)
im Haushaltsjahr
2018 bis zu ........................................................ 1 500 T €
(150 Mio.)
im Haushaltsjahr
2019 bis zu ........................................................... 500 T €
( 50 Mio.)
_______________________________________________________________________________
Bereits 5 Mio. € in 2017 und in 2018 weniger im Haushalt der Stiftung anzusetzen, ist ebenso bemerkenswert wie die 50 Mio. € in 2019.
- In 2014, 2015 und 2016 waren es noch jeweils
155 Mio. €.
Wenn die in 2017 und 2018 eingesparten Beträge (bei anhaltend restriktiver Handhabung der Spezifischen Bedarfe, etc.) dann in 2019
zu den 50 Mio. € wieder hinzu kommen, dürfte dies vornehmlich dem Blick auf die 55-Jahre-Regelung
(Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes bei Kapitalisierungen -
der Höhepunkt wird in diesem Jahr überschritten, da die meisten von uns dann 55 und älter sind), und der Anzahl
der verstorbenen Mitgeschädigten, geschuldet sein. -
Es scheint kalt vom zuständigen Referat im BMFSFJ bis hin zu nachgeordneten Ebenen der Stiftung geworden zu sein.
22.02.16, 17:31:14
Zimmi
Hallo wilde61waltraud,
vielen Dank für deine Info.
Die Zahlen sind doch sehr erschreckend. Wie du richtig schreibst, wird in der Contergan Stiftung inzwischen ein sehr kalter Wind!
Gruß Zimmi
23.02.16, 06:41:01
wilde61waltraud
Gern geschehen, Zimmi.
Im Nachbarforum hat man nach meinem Hinweis per Mail dann am Nachmittag mit der Information zum Bundeshaushaltsgesetz 2016, nachgezogen.
Es ist in gewisser Weise von mir ein Informationsbeitrag im "Hier und Jetzt"!
23.02.16, 06:43:08
wilde61waltraud
Gern geschehen, Zimmi.
Im Nachbarforum hat man nach meinem Hinweis per Mail dann am Nachmittag mit der Information zum Bundeshaushaltsgesetz 2016, nachgezogen.
Es ist in gewisser Weise von mir ein Informationsbeitrag im "Hier und Jetzt"!
24.02.16, 09:09:47
jane1963
geändert von: jane1963 - 24.02.16, 09:15:44
Hier einmal eine Begriffserklärung von "Verpflichtungsermächtigung":
http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungsermächtigung Quelle: Wikipedia.de.
Wichtig erscheinen mir folgende Sätze: "
(...) Sie stellen eine quantifizierte Vorbelastung spezieller Haushaltstitel kommender Jahre dar. Sie resultieren aus der Notwendigkeit, mehrjährige Ausgaben für einen Titel zu erfüllen. Durch den gesonderten Ausweis in den Ausgabeansätzen des Haushaltsplans wird die Kontrolle über den Umfang der Vorausbelastung künftiger Haushaltsjahre erleichtert. (...)" Ich kenne mich in diese Materie nicht besonders gut aus, allerdings scheint mir, dass eine Verpflichtungsermächtigung letztendlich tatsächlich zu leistenden Zahlungen bei der Erstellung zukünftiger Haushaltspläne
von vorn herein absichern soll. Nehmen wir nur die Zahl 50 Mio. für das Jahr 2019. Wenn das die tatsächlich zu leistenden Zahlungen an Conterganrenten beziehungsweise die Speziellen Bedarfe wären, dann müssten bis dahin nicht mehr und nicht weniger als mindestens zwei Drittel aller Contergangeschädigten versterben! Und das erscheint mir dann doch vollkommen absurd.
Jane
24.02.16, 11:10:26
wilde61waltraud
Deine Begriffserklärung "Verpflichtungsermächtigung" ist zutreffend.
...Wenn die in 2017 und 2018 eingesparten Beträge (bei anhaltend restriktiver Handhabung der Spezifischen Bedarfe, etc.) dann in 2019 zu den 50 Mio. €
wieder hinzu kommen... (wie oben von mir geschrieben)
Also kämen zu den 50 Mio. € in 2019, mindestens die eingesparten Beträge der Vorjahre wieder hinzu, um den dann aktuellen Bedarf an finanziellen Mitteln wieder decken zu können.
Die 55-Jahre-Regelung zu Kapitalisierungen im Bundesversorgungsgesetz, und die Anzahl der lebenden Mitgeschädigten, werden weiterhin neben den Mitteln der Spezifischen Bedarfe im Blick hierzu bleiben.
24.02.16, 11:18:29
wilde61waltraud
Deine Begriffserklärung "Verpflichtungsermächtigung" ist zutreffend.
...Wenn die in 2017 und 2018 eingesparten Beträge (bei anhaltend restriktiver Handhabung der Spezifischen Bedarfe, etc.) dann in 2019 zu den 50 Mio. € wieder hinzu kommen... (wie oben von mir geschrieben)
Also kämen zu den 50 Mio. € in 2019, mindestens die eingesparten Beträge der Vorjahre wieder hinzu, um den dann aktuellen Bedarf an finanziellen Mitteln wieder decken zu können.
Die 55-Jahre-Regelung zu Kapitalisierungen im Bundesversorgungsgesetz, und die Anzahl der lebenden Mitgeschädigten, werden weiterhin neben den Mitteln der Spezifischen Bedarfe im Blick hierzu bleiben.
24.02.16, 19:01:55
Zimmi
dann müssten bis dahin nicht mehr und nicht weniger als mindestens zwei Drittel aller Contergangeschädigten versterben! Und das erscheint mir dann doch vollkommen absurd.
Das wäre in der Tat ziemlich heftig. Den meisten von uns blieben nur noch 3 Jahre um das Leben zu geniessen. Glauben kann ich es nicht.
Gruß Zimmi
24.02.16, 19:18:24
wilde61waltraud
Auf die Annahme mit den Zweidritteln ist außer jane1963 auch niemand gekommen! Siehe weiter oben.
dann müssten bis dahin nicht mehr und nicht weniger als mindestens zwei Drittel aller Contergangeschädigten versterben! Und das erscheint mir dann doch vollkommen absurd.
Das wäre in der Tat ziemlich heftig. Den meisten von uns blieben nur noch 3 Jahre um das Leben zu geniessen. Glauben kann ich es nicht.
Gruß Zimmi