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Zimmi

(Administrator)

Zitat:
Hallo liebe Freunde,

wir wenden uns heute an alle, weil wir dringend Eure Hilfe brauchen.

Wie vielleicht einige von Euch mitbekommen haben, hat der Landesverband
Contergangeschädigte Hessen e.V. ein Mitglied in Honduras, Didier Netka.
Didier kämpft seit Jahren mit der Conterganstiftung um seine Anerkennung
als Contergangeschädigter.
Sein erster Antrag wurde, wie zu erwarten, von der Stiftung abgelehnt,
mit der Begründung, er sei zwar Thalidomid typisch geschädigt, aber
Grünenthal habe nicht in Honduras vertrieben.
Der eingelegte Widerspruch wurde jetzt mit anderen Begründungen auch
abgelehnt.
Der Widerspruchsbescheid liegt uns vor.
Da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, möchten wir auf die
Begründungen hier nicht näher eingehen.

Didiers letzte Change auf Anerkennung liegt jetzt in der Einreichung der
Klage gegen die Conterganstiftung.
Hierbei wird er von Herrn Rechtsanwalt Harro Schultze aus Köln vertreten.

Didier lebt in Honduras mit seinen 4 Kindern in äußerst ärmlichen
Verhältnissen am Existenzminimum. So müssen sich alle 5 Personen nur ein
Zimmer von 12 qm teilen, Waschgelegenheit ist nur im Freien vorhanden.
Ihm selbst stehen daher keinerlei finanzielle Mittel für eine Klage zur
Verfügung.
Die gesamten Klagekosten hat Herr Rechtsanwalt Schultze jetzt mit
voraussichtlich ca. 1.600 € plus Gutachterkosten veranschlagt.

Bisher hat der LV Hessen Didier im Widerspruchsverfahren unterstützt und
die Kosten für das Widerspruchsverfahren getragen (ca. 600 €).
Maria Bergner-Willig war für den LV Hessen die Ansprechpartnerin, hat
ihn betreut und den Kontakt nach Honduras und mit dem Rechtsanwalt gehalten.

Jetzt hat der Vorstand des LV Hessens, allen voran Alfonso Fernandez,
beschlossen, ihn nicht weiter zu unterstützen.

Auf dem letzten Begegnungswochenende und der Road Show im September
wurde für Didier gesammelt, Zweck: dringend benötigte Hilfe für die
medizinische Versorgung seiner Kinder.
Es sind insgesamt 1.405 € zusammen gekommen.
Leider ist dieses Geld bis heute noch nicht bei Didier angekommen!
Alfonso Fernandez , der 1. Vorsitzende des Hessischen Landesverbandes,
hat ihn vor die Wahl gestellt, das gesammelte Geld für die Behandlung
seiner Kinder oder für das Verfahren zu verwenden. Das ist von Alfonso
menschenverachtend und arrogant.
Didier hat sich selbstverständlich für seine Kinder entschieden.

Alfonso hat keine Probleme damit, über 7.000 € aus der Projektförderung
an seine spanischen Freunde, das Filmteam, zur Finanzierung des Films
„50 Jahre Schande“ weiterzugeben, was sehr fragwürdig ist. Aber dringend
nötige Hilfe für einen Mitbetroffenen verweigert er.

Didier hat jetzt Prozesskostenhilfe beantragt, und Maria hat den ersten
Vorschuss zur Einreichung der Klage aus eigener Tasche gezahlt. Sie wird
Ihn auch weiterhin bis zum Ende des Verfahrens persönlich betreuen.

Es wäre sehr schade, wenn wir nur aus finanziellen Gründen nicht alle
rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen könnten. Sicherlich ist der
Ausgang eines Verfahrens immer ungewiss, aber wir sind hier doch sehr
zuversichtlich.

Wir haben ein Konto speziell für Spenden für Didiers Klageverfahren
eingerichtet.
Wenn Ihr Didier in seinem Klageverfahren finanziell unterstützen
möchtet, könnt Ihr Euren Beitrag dazu gerne auf nachfolgendes Konto
einzahlen:

Kontoinhaber: Maria Bergner-Willig
IBAN: DE20500105175550670896
BIC: INGDDEFFXXX
Verwendungszweck: „Klageverfahren Didier Netka“

Da dies eine private Initiative ist, können wir Euch natürlich keine
Spendenquittung ausstellen.

Wir würden uns freuen, wenn uns möglichst viele mit einem Zuschuss
unterstützen könnten, damit Didier die Möglichkeit erhält, seine Rechte
zu wahren.

unterzeichnet:
Jürgen Willig, Maria Bergner-Willig, Uwe Schätzler, Ute Schätzler-Tuncel.
25.10.14, 14:34:19

Zavi

(altmitglied+)

Und das ist der Casus Knacktus, Grünenthal hat nicht in Honduras vertrieben.

der Zavi

Ich bin nicht unverschämt, ich sage nur was ich denke!
"Ich habe die Pflicht mich zu äußern, wenn die Dinge einen meiner Meinung nach verwerflichen Gang nehmen." (Indianerweisheit)


"Wenn man sich ans Flussufer setzt und lange genug abwartet,
dann wird man bald die Leichen seiner Feinde vorbeitreiben sehn."

25.10.14, 16:38:40

Ibuki

(Neumitglied)

Ich stimme Zavi zu.

Die Contistiftung darf Menschen nur dann eine Anerkennung geben wenn es eine hohe wissenschaftliche Wahrscheinlichkeit gibt das die Behinderung durch Contergan verursacht ist.

Sicher wird es unter 1000 oder 10000 Menschen jeweils einen geben, der typische Conterganmerkmale aufweist.

Wenn das das einzige Kriterium wäre, würde man in China und Indien tausenden die Anerkennung geben müssen, alles andere wäre Willkür.

Liebe Grüße

Ibuki

Höre - und deine Seele wird leben.
25.10.14, 21:32:08
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