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Diandra

(Neumitglied)

Es kann einen richtig wütend machen ... Schwerverbrecher haben immens mehr Rechte als wie z. B. wir Contergangeschädigten.

Da sitzt ein Kindermörder im Knast, darf Jura studieren, damit er nicht vor Langeweile depressiv wird und bekommt dann tatsächlich Prozesskostenbeihilfe für die Klage, dass ihm beim Verhör Gewalt angedroht wurde. Man spricht ihm Schmerzensgeld zu, weil es rechtens ist geschockt

Nun lieber Wirtz-Clan ... ich kann seit Jahren nicht mehr schlafen und fühle mich täglich von vielen vielen Blicken verfolgt - ich denke, ich sollte auf diesem Weg für die vergangenen 50 Jahre und für die nächsten 2 Jahrzehnte ein Schmerzensgeld einfordern. Was Schwerverbrechern erlaubt ist sollte uns Contergangeschädigten wohl auch zugestanden werden.

Nicht mehr - aber auch nicht weniger - PUNKT


Diandra


nix wie weg hier ..........
06.08.11, 12:35:13

seehas

(Mitglied)

Genau das hab ich mir auch gedacht, als ich das hörte.

Deutschland ist ein demokratischer Staat, die einen bekommen mehr davon ab, die anderen weniger.

Da muss man sich schon an den Kopf langen!

Andrea
06.08.11, 16:29:02

Mueck

(Senior Member)

In der lokalen Tageszeitung steht immerhin, dass er von dem Geld nix sehen wird, weil er eh noch bei Vater Staat mit der 20-fachen Summe an Verfahrenskosten in der Kreide steht. Die 3000 werden da einfach abgezogen ...

Rechtssystematisch ist das Urteil wohl ok.
Nur weil andere Urteile rechtssystematisch oder moralisch NICHT ok sind/waren, ist das kein Grund, anderen auch "Unrecht" angedeihen zu lassen, weil einem das aus moralischen Gründen gegen den Strich geht.

Und womöglich holt ihn diese "Rechthaberei" auch eines Tages noch ein, wenn vielleicht mal eine Entlassung wegen "guter Führung" oder so anstünde, weil seine Klagerei sicherlich nicht als "ich habe verstanden, dass ich was falsch gemacht habe" interpretiert werden ... Abwarten und Tee trinken ...

MfG Heiko Jacobs v/ Mueck, VR OV KA W&W, ICTA, a.G.i.a.m.p.M.!!! Klick für Ab.kü.verz. und Details zwinker
06.08.11, 16:45:17

Zimmi

(Administrator)

Hallo Mueck,
so ist es. Im ersten Moment sieht es merkwürdig aus, doch sollte man so einen Schwerverbrecher, gerade durch die Polzei, nicht mit Gewalt drohen.
Wir leben in einem Rechtsstaat.

Gruss Zimmi
06.08.11, 17:33:42

Diandra

(Neumitglied)

geändert von: Diandra - 06.08.11, 17:38:52

Kommt man in den Knast, dann hat man seine Rechte eingebüßt. Es sollte nur ein Recht auf Essen, Bett und Klo geben. Heutzutage werden Verbrecher gehätschelt und getätschelt. Mit Sportraum, Bibliothek, Fernsehn, Kiosk ... die Gitterstäbe werden niemanden läutern.

Es ist okay, wenn man jungen Straftätern eine Chance gibt. Aber bei Mord, Kindermord, Vergewaltigungen usw. sollte man Strafe Strafe sein lassen und das in vollem Ausmaß. Immer noch wird man schwerer bestraft, wenn man eine Bank überfällt oder einen Politiker anfällt. Kinderleben stehen knapp über einem Katzenleben - unser Gesellschaftssystem ist zum k... .

Und man hat ihm nur gedroht - man hat ihn nicht mal angefasst.

Dein Posting Mueck klingt fast so, wie die Bildzeitung Erklärungen sucht, warum dies mal wieder rechtens ist.

Meine Rechte werden mit Füßen getreten, weil meine Eltern anscheinend abgesühnt wurden. Ich persönlich wurde als Kind dahingehend schon entrechtet.

Deutschland ist ein mieses Land geworden. Profitgier zählt, der Rest fällt dezent untern Tisch.

Grüßle
Diandra


... und wir Steuerzahler bezahlen fleissig die ganzen Maßnahmen im und um den Knast. Psychologen, Kirchenvertreter, Gruppen die für Erheiterung und Kurzweile sorgen, einfach alles .... damit Schwerverbrecher sich wohl fühlen *lol*


nix wie weg hier ..........
06.08.11, 17:36:16

lia

(altmitglied+)

Zitat von Diandra:
Kommt man in den Knast, dann hat man seine Rechte eingebüßt. Es sollte nur ein Recht auf Essen, Bett und Klo geben.








tut mir leid, dies ist schlichtweg gegen die verfassung und nicht nur gegen unsere. o.k. in diesem fall schützt es vielleicht einen schwerverbrecher(das müssen wir in kauf nehmen, gewalt in verhören geht garnicht), aber eigentlich schützt es uns alle. zum zeitpunkt der drohung war er noch nicht einmal verurteilt. lg lia
06.08.11, 18:43:17

Diandra

(Neumitglied)

Zitat von lia:
Zitat von Diandra:
Kommt man in den Knast, dann hat man seine Rechte eingebüßt. Es sollte nur ein Recht auf Essen, Bett und Klo geben.








tut mir leid, dies ist schlichtweg gegen die verfassung und nicht nur gegen unsere. o.k. in diesem fall schützt es vielleicht einen schwerverbrecher(das müssen wir in kauf nehmen, gewalt in verhören geht garnicht), aber eigentlich schützt es uns alle. zum zeitpunkt der drohung war er noch nicht einmal verurteilt. lg lia



Jau mir tuts auch leid.

Also besser in den Knast gehen als z. B. ins Altenheim *lol* - denn den alten Menschen werden ihre Rechte ja auch abgesprochen bzw. wen kümmerts wie sie behandelt oder nicht behandelt werden.

Alles eine Auslegungssache. Und wer zu unrecht in den Knast kommt, dem hat die Verfassung auch nicht viel genutzt.

Es könnte nicht schaden die Rechte im Knast wieder etwas einzuschränken und zu kappen. Die meisten wissen doch wohl, warum sie einsitzen - sollen sie es doch lassen, wenn sie sich im Knast nicht wohlfühlen ...

Diandra

nix wie weg hier ..........
06.08.11, 19:01:22

lia

(altmitglied+)

ich denke das man das nicht miteinander vergleichen...aber deine ironie verstehe ich, lg lia
06.08.11, 19:56:25

Weissnix

(Neumitglied)

Zitat von lia:
gewalt in verhören geht garnicht), aber eigentlich schützt es uns alle. zum zeitpunkt der drohung war er noch nicht einmal verurteilt. lg lia


Wenn es um ein Verhör im herkömmlichen Sinne gegangen wäre, hätte ich dir Recht gegeben. In diesem Verhör ging es aber darum, daß das entführte Kind in Lebensgefahr geschwebt hätte (wenn es nicht schon tot gewesen wäre, das wusste zu dem Verhör-Zeitpunkt aber nur der Entführer) und der Polizist in der Annahme war, das Kind noch rechtzeitig zu finden, wenn der Entführer den Verwahrort rechtzeitig preisgeben hätte. Ich hätte diesem Kerl garantiert nicht nur gedroht. Und wer dem Polizisten das Recht für seine Drohung abspricht, ist ein Unmensch - Rechtssystem hin oder her!

Das Recht auf Leben eines Unschuldigen muss in jedem Fall Vorrang vor der körperlichen Unversehrtheit des Täters haben! Der Sack hätte doch das Maul aufmachen können!

Tschüß
Michael
06.08.11, 20:30:30

seehas

(Mitglied)


Klar, dass dieses Urteil unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit akzeptiert werden muss.
Fakt ist aber letztendlich, dass dieses Urteil die Ermordung des Jungen in den Hintergrund verfrachtet!
Ich persönlich finde es nur zu schade, dass diesem Dreckskerl leider nur gedroht wurde!
Hier geht es um einen Möder, der sich aus purer Habgier an einem Kind, dem schwächsten Mitglied in der Gesellschaft, vergriffen hat. Und genau so gehört der behandelt!

Andrea
06.08.11, 23:40:26
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