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Mitarbeiter wegen Eintrags bei Facebook gekündigt
Firma fühlt sich brüskiert
Kreis Herford (hab). Weil er auf seinem Facebook-Account einen Hinweis auf das Lied "Bück Dich hoch" der Gruppe Deichkind platziert hat, ist ein Mitarbeiter eines Möbelleuchtenherstellers in Rödinghausen (Kreis Herford) fristlos gefeuert worden.
"Bück dich hoch!!! Hm, mal überlegen. Wieso gefällt mir ausgerechnet das Lied von Deichkind, my friends", hatte der Mann auf Facebook gepostet – und damit seinen Arbeitgeber so gegen sich aufgebracht, dass der eine außerordentliche Kündigung aussprach.
In dem Liedtext werden in satirischer Form Karrieretipps gegeben wie "Bück dich hoch, Komm steiger den Profit; bück dich hoch, sonst wirst du ausgesiebt; bück dich hoch, mach dich beim Chef beliebt; bück dich hoch, auch wenn es dich verbiegt". "Diese Äußerung kann nur so verstanden werden, dass Sie die von Deichkind besungenen mit den bei uns herrschenden Arbeitsbedingungen gleichsetzen", heißt es in der Begründung des Rausschmisses.
Der Chef des Deichkind-Fans argumentiert, dass auch dessen Kollegen sowie Mitarbeiter und Inhaber von Kunden und Lieferanten Zugriff auf seinen Facebook-Auftritt haben. "Dadurch, dass Sie unsere Arbeitsbedingungen mit den von Deichkind besungenen vergleichen, werfen Sie uns menschenverachtende Arbeitsbedingungen vor, bei denen die Mitarbeiter aus reiner Profitgier unter Gefährdung der Gesundheit ausgebeutet werden."
Der Betroffene wehrt sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen den Rausschmiss. Ein erster Termin, in dem eine gütliche Einigung versucht werden soll, hat die 1. Kammer des Gerichts für den 1. Juni anberaumt.