Ich muss hier HeadSwitch uneingeschränkt Recht geben.
Wenn ich ihn richtig verstanden habe, sieht er nicht ein, das Vater Staat für Contergangeschädigte aufkommen soll, sondern nach Verursacherprinzip gehandelt werden soll.
Der Staat kann eigentlich einer Mutter, die ein ähnlich missgebildet Kind, wo die Ursache nicht bekannt wie bei uns Conterganschädigten, nicht erklären, die bekommen Geld, du nicht. Hier kommt der Staat in Erklärungsnotstand, warum uns Contergangeschädigten Steuergelder zustehen.
Hier muss die Firma Grünenthal geradestehen, die aber geschickt aus dem Schneider ist, wie Maren bereits im anderen Thread erwähnt hat.
Wenn ich jemandem mit dem PKW zum "Krüppel" fahre, haftet meine Versicherung. Habe ich einen Berufsunfall, haftet die Berufsgenossenschaft.
Ist es ein ärztlicher Kunstfehler, haftet die Versicherung des Arztes oder das Krankenhaus.
Wir Contis sehen einfach zu viel durch die rosa Contibrille.
Gruss Zimmi