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Thema: Aus dem Bundeshaushaltsgesetz 2016 - Conterganstiftung (http://conterganinfo.de/forum/topic.php?id=5314)
Geschrieben von: BettinaD. am: 26.02.16, 17:11:42
Doch sagte ich ja.
Für mich gehört da aber sicher kein Lesesessel für 9000 Euro dazu.
Geschrieben von: Zimmi am: 26.02.16, 22:25:36
Was ist das für ein Lesesessel? Ich habe mir einen neuen Fernsehsessel gegönnt, der kostet "schlappe" 1500 Euro.
Bei der Stiftung habe ich bis jetzt nur das Liegenrad beantragt und bewilligt bekommen. Fußpflege einmal im Monat zahle ich auch selber.
Gruß Zimmi
Geschrieben von: jane1963 am: 27.02.16, 09:40:12
Allem Anschein nach wurde einem Geschädigten ein Lesesessel für 9.000 € bewilligt, während eine andere ein Bett für 5.500 € einklagen muss. Lassen wir an dieser Stelle die Diskussion ob Luxus oder nicht einmal beiseite. Es wäre dann wirklich bedauerlich, wenn bei der Stiftung da mit zweierlei Maß gemessen würde. Oder die Stiftung hat nicht damit gerechnet, was da so teilweise beantragt werden würde ...
Jane
Geschrieben von: lia am: 27.02.16, 10:30:10
naja vielleicht wird soviel Unsinn beantragt weil wichtige dinge nicht gehen
Geschrieben von: BettinaD. am: 27.02.16, 11:03:04
Ich hab dort ausser einer Zahlung meiner Hörgeräte ( einen Teil hat ja die Kasse gezahlt) noch NICHTS beantragt..und trotzdem musste ich auf Ablehnung Widerspruch einlegen und warte seit Oktober.
Geschrieben von: lia am: 27.02.16, 12:16:20
wäre ich Sachbearbeiterin ich würde sie dir sofort genehmigen, ich kann nicht verstehen wie das bei kurzen armen das nicht tut.
ich musste meine hörgeräte auch selber bezahlen weil mein Widerspruch nocht nicht beschieden wurde, aber ich habe lange arme und die dinger kann ich auch in der Kassenverein bedienen
Geschrieben von: Schnecke am: 27.02.16, 13:26:15
Woher kommt denn diese Info über diesen Lesesessel, auf dem Ihr hier so ausführlich herumreitet ? Die Stiftung nennt nur die genehmigten Hilfsmittel, ohne Preise .....
Geschrieben von: nicola1961 am: 27.02.16, 13:37:17
Ist doch wurst!! Sessel oder Bett, egal wenn's unserer Selbständigkeit zu gute kommt!
Wir sind nun mal darauf angewiesen selbst zu entscheiden was wir brauchen und nicht diese Fachmatten aus Köln!!
Die können ja mit ihrem Gehalt was sie bekommen ebene mal einkaufen gehen, wenn sie was jenseits der 1000 Euro Grenze was brauchen!
Ich, der nur mit der Rente einkauft muss erst mal sparren!! Weil Kredite gibt's darauf nicht!!
Geschrieben von: Schnecke am: 27.02.16, 14:27:15
Ist es eben nicht, nicola, weil hier wieder ein Sündenbock gesucht wird,der "ach so unverschämte Ansprüche" hat !
Wer viel liest und dies in einem normalen Sitzmöbel nicht kann,weil ihm das lange Sitzen dort vielleicht Schmerzen und Verspannungen bereitet, der benötigt ein spezielles, u.U. maßgefertigtes Sitzmöbel als Hilfsmittel.
Ein Hillfsmittel ist ein Gegenstand, der speziell mir,und vielleicht auch nur mir allein,hilft, ein "normales", schmerzfreies Leben zu führen ! Das sollte die Stiftung anerkennen,egal, ob es sich um Sessel, Hörgeräte oder Masturbationshilfen handelt! Punkt!
Geschrieben von: Ibuki am: 27.02.16, 14:36:47
Schnecke hat recht. Was uns gut tut - so meinte wohl auch das Gericht beim Boxspringbett, ist ein "spezifischer Bedarf".
Ein spezifischer Bedarf ist großzügiger zu sehen als ein "medizinischer Bedarf" und die 30 Millionen stehen nun mal für die spezifischen Bedarfe von uns zur Verfügung.
Deswegen meine Meinung: "Geiz ist nicht geil."
Liebe Grüße
Ibuki