Stephan Nuding vom U.A.C. lädt zum CONTERGAN-SYMPOSIUM
Kollege Stephan Nuding vom U.A.C. lädt zum CONTERGAN-SYMPOSIUM ein:
Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.)
Stephan Nuding (Sprecher)
Im Aehlemaar 1c
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202-1882677
Mobil: 01606018601
An:
– Verteiler U.A.C.
– Freunde und Unterstützer des U.A.C.
Bergisch Gladbach, den
22.1.2020
Sehr verehrte Damen und geehrte Herren, liebe Mitbetroffene, Unterstützer und Freunde des U.A.C.,
vor dem Hintergrund der, im vergangenen Jahr stattgefundenen Evaluierung des Conterganstiftungsgesetzes, der damit zu erwartenden Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes, aber ganz besonders nach den zahlreichen Irritationen, die der Vorstand, Teile des Stiftungsrates und weitere Gremien, der „Conterganstiftung für behinderte Menschen“, in den letzten Jahren und Monaten, nicht nur bei den Contergangeschädigten, verursacht haben, laden wir Sie / Euch herzlich zu vorbezeichnetem Symposium ein.
Datum: Samstag, 8.2.2020
Uhrzeit: 10.00 bis ca. 17.00 Uhr
Veranstaltungsort: Großer Saal im Gemeindezentrum der evangelischen Kirchengemeinde St. Andreas
Schüllenbusch 2
51467 Bergisch Gladbach Ortsteil Schildgen
(Parkplätze befinden sich vor und neben der Kirche. Ein weiterer Parkplatz ist über die Straße „Im Aehlemaar“ erreichbar.
Die Zufahrt wird ausgeschildert. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei)
Tagungsablauf
09.00 – 10.00 Uhr Pressekonferenz (Nur für Vertreter der Medien)
09.45 Uhr Öffnung des Veranstaltungsraum
10.15 Uhr Begrüßung
10.30 Uhr – 11.00 Uhr Einführungs- Zeitzeugenvortrag: „Die Stiftungslösung – Ungehaltene Versprechungen“
(Frau Helga Nuding, Journalistin und Betroffenenmutter)
11.00 Uhr – 12.00 Uhr Vortrag: „Medizinische Aspekte der Versorgung von- und der Forschung an Contergangeschädigten“
(Frau Friederike Winter, Krankenschwester i.R.)
12.00 Uhr – 12.30 Uhr Mittagspause
12.30 Uhr – 13.30 Uhr Vortrag: „Verwaltungsrechtliche Klagen gegen die Conterganstiftung – Eine juristische Notwendigkeit oder
Schikane?“
(Frau Rechtsanwältin Karin Buder)
13.30 Uhr – 14.30 Uhr Vortrag: „Versorgungsdefizite der Contergangeschädigten in Gegenwart und Zukunft“
(Frau Dr. Christina Ding – Greiner, Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg)
14.30 Uhr – 15.00 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr – 17.00 Uhr Vortrag: „Warum wir ein abschließendes Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz benötigen“.
Vorstellung und Diskussion eines Forderungskataloges
(Stephan Nuding, Sprecher des U.A.C.)
Geplant: Verabschiedung eines Forderungskataloges durch die Veranstaltungsteilnehmer
Die Tagungsgebühr beträgt ((inkl. alkoholfreier Getränke, Mittagessen (vegetarischer- oder Eintopf mit Wursteinlage), Nachmittagskaffee mit Gebäck)) 15,- Euro pro Person.
Verbindliche, schriftliche Anmeldungen – unter Angabe des Gedeckwunsches – bis spätestens 1.2.2020
Achtung! Aus organisatorischen Gründen ist die Teilnahme, nur nach schriftlicher Anmeldungsbestätigung und Überweisung der Tagungsgebühr (Konto: Stephan Nuding, IBAN: DE13 3705 0299 1365 0374 32 BIC: COKSDE33XXX Verwendungszweck: Contergansymposium) möglich.
Sofern Interesse an einem „Gemütlichen Ausklang“ am Samstagabend besteht, wird um Mitteilung gebeten.
Zur Beantwortung von Fragen/Rückfragen stehe ich jetzt schon unter obiger
Telefon-Nr. zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen
Stephan Nuding
(Sprecher des U.A.C.)
Quelle:
http://www.ak-gewerkschafter.de/